Unterrichtsvertrag zwischen Musikstudio Weststadt, Inhaber Bernhard Weber und Schüler

§1 Gegenstand des Vertages

 
Die Lehrkraft des Musik Studio Weststadt *Lehrer, Fach*
erteilt dem Schüler Unterricht im Fach Klavier, Unterrichtsdauer *x* Minuten.
Der Unterricht findet wöchentlich während der üblichen Schulöffnungszeiten in
Baden-Württemberg statt. Unterrichtstermine werden mit der Lehrkraft
abgesprochen. Die Dauer des wöchentlichen Unterrichts kann bei Fortlaufen des
Vertrages in Absprache mit dem Musik Studio Weststadt jederzeit auf 30, 45 oder
60 Minuten geändert werden.

§2 Vertragsdauer

 
Dieser Vertrag beginnt am *Datum* und gilt zunächst
für die Dauer von sechs Monaten. Während des ersten Vertragsmonats haben beide
Vertragspartner das Recht zur Kündigung, jedoch bleibt die Gebührenpflicht für
diesen Monat bestehen. Zum Ende der sechs Monate gilt eine einmonatige, danach
eine zweimonatige Kündigungsfrist jeweils zum nächsten Quartalsende. Die
Kündigung muss dem Musik Studio Weststadt schriftlich mitgeteilt werden. Eine
mündliche Kündigung ist unzulässig

§3 Gebühren

 
Die monatliche Unterrichtsgebühr beträgt € xy minus € 3 Rabatt* = _€ xy.
Der Einzug der Gebühren erfolgt per Lastschrift. *Für mehrere
Familienmitglieder, bzw. Fächer wird ein Rabatt gewährt.

§4 Einteilung des Unterrichts

 
Die Vermittlung der Lehrkraft erfolgt durch das Musik Studio
Weststadt. Wünsche des Schülers werden soweit wie möglich berücksichtigt. Der
Unterricht findet in den Räumen des Musik Studio Weststadt statt. Ein Wechsel
des Unterrichtsfaches sowie der Lehrkraft ist bei fortlaufendem Vertrag
möglich. Das Musik Studio Weststadt behält sich vor, Änderungen bei der
Einteilung von Lehrkräften vorzunehmen, sofern dies erforderlich ist.

§5 Verhinderung und Nachholstunden

 
Sofern der Unterricht wegen Verhinderung des Lehrers
ausfallen muss, bemühen sich Lehrer und Schüler um die Vereinbarung und
Abhaltung von Nachholstunden. Ist dies nicht möglich, erfolgt pro Schuljahr
eine Rückvergütung für die dritte und jede weitere ausgefallene Stunde. Bei
Verhinderung des Schülers besteht weder ein Anspruch auf Gewährung von
Nachholstunden noch ein solcher auf Vergütung. Lehrkraft und Schüler haben
jedoch die Möglichkeit, Ersatztermine zu vereinbaren.

§6 Ferien

 
In den im Ferienplan des Musik Studio Weststadt festgelegten
Zeiten findet kein Unterricht statt. Er entspricht im wesentlichen den
Schulferien, ist aber so erstellt, dass auf jeden Wochentag übers Jahr 36
Unterrichtseinheiten entfallen.
 
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